Eine ethische Fallbesprechung kann definiert werden als moderiertes Gespräch im multidisziplinären Behandlungsteam. Es strukturiert alle medizinischen, pflegerischen, lebensweltlichen und ggf. auch rechtlichen und ökonomischen Aspekte einer im Raum stehenden Therapieentscheidung, bewertet diese unter bestimmten ethischen Aspekten und endet mit einer Entscheidungsempfehlung. Solche Besprechungen sind heute in der Klinik keine Seltenheit mehr – allein schon, weil Häuser, die sich ihr Qualitätsmanagement zertifizieren lassen wollen, nach dem Kriterienkatalog der einschlägigen Agenturen auch gewisse ethische Verantwortungsstrukturen zu implementieren haben. Aber der „Ethik-Druck“ des Qualitätsmanagements ist nur die eine Seite. Wie die Beratungspraxis zeigt, wächst angesichts immer umfassenderer medizinischer Interventionsmöglichkeiten und eines wachsenden Bewusstseins für die Anspruchsrechte von Individuen der ethische Verständigungsbedarf in der Ärzteschaft und bei Pflegefachkräften auch tatsächlich.
Gute Entscheidungen in komplexen Entscheidungssituationen setzen immer den Respekt vor den eigenen Grenzen und der Kompetenz der anderen voraus.